Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma StylinX Werbung - Stand 04.05.2019
1. Vertragsgrundlage
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Preise
4. Lieferung und Lieferzeit
5. Erfüllungshilfen
6. Abnahme und Gefahrenübergang
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Beanstandung, Gewährleistung, Haftungsausschluss
10. Aufrechnungsverbot
11. Geheimhaltung
12. Daten und Auftragsunterlagen
13. Urheber- und Nutzungsrechte
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
1. Vertragsgrundlage
Als Vertragsgrundlage gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Die Lieferung, Leistung und Angebote der StylinX Werbung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit, soweit nicht Barverkäufe vorliegen, der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Anstelle der Auftragsbestätigung kann die Rechnung als Vertragsgrundlage gelten.
2. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der StylinX Werbung sind freibleibend und unverbindlich. Verpackung, Transport, Versicherung o.ä. werden stets gesondert in Rechnung gestellt.
Individuell erarbeitete Angebote behalten, wenn nichts anders angegeben, 30 Tage ihre Gültigkeit. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der StylinX Werbung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Preise
Sämtliche Angebote sind freibleibend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich erwähnt ist, als Nettopreisangebote zzgl. der jeweils
geltenden Mehrwertsteuer und zzgl. Verpackung und Versandkosten. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese vor der
Auftragsbestätigung eintreten oder soweit die Lieferung nach vier Monaten ab Auftragsbestätigung zu erfolgen hat, desgleichen wenn sich die Selbstkosten
des Auftragnehmers für Löhne und Material erhöhen. Bei offenkundigen Rechen- oder Druckfehlern in den Preislisten, Angeboten und Rechnungen des
Auftragnehmers, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behällt dieser sich vor, die Differenzbeträge nachzufordern bzw. zu vergüten.
4. Lieferung und Lieferzeit
1.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2.
Sofern der Auftraggeber die von ihm in Auftrag gegebene Arbeit nicht selbst abholt oder abholen kann, erfolgt die Lieferung der Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an die von ihm genannte Anschrift. Hat der Auftraggeber keine besondere Versandanweisung erteilt, erfolgt die Anlieferung nach billigem Ermessen und ohne Gewähr für den schnellsten und billigsten Versand durch den Auftragnehmer. Der vorgesehene Liefertermin ist ein Richttermin. Abweichungen hiervon berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen. Wird eine Lieferzeit schriftlich vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich angemessen bei nachträglichen Änderungen des Auftrages oder wenn Hindernisse oder Betriebsstörungen auftreten, die außerhalb der Verantwortung des Auftragnehmers liegen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu beanspruchen. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber berechtigt, nach Stellung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Handelsübliche Liefermengendifferenzen bis zu +/- 10% sind zulässig.
3.
Die Lieferverpflichtungen der StylinX Werbung sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung
(z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
4.
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß
erfüllt hat.
5. Erfüllungshilfen
Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber dritter Personen zu bedienen.
6. Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den erledigten Auftrag unverzüglich abzunehmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung
der Ware geht mit deren Absendung auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen dem Auftragnehmer wahlweise
die Rechte aus § 326 BGB oder das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen.
Nimmt der Auftraggeber nicht innerhalb der Lieferfrist ab oder ist ein Versand aus vom Auftraggebern zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
7. Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart sind Rechnungen, mit Ausnahme von Barverkäufen, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto (ab einem Mindestbetrag von 100,00€ netto) oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
2. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhälltnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu bezahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4. Bei einem Auftragswert über EUR 2500,- wird 1/2 der Auftragssumme nach Auftragserteilung und 1/2 der Auftragssumme nach Auslieferung zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behällt sich die StylinX Werbung ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
5. Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der StylinX Werbung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt Dritten gegenüber geltend zu machen. Er tritt Forderungen aus der Weiterveräußerung von Waren, die mit diesem Eigentumsvorbehalt belastet sind, zur Sicherung sämtlicher noch offener Forderungen an den Auftragnehmer ab.
9. Beanstandung, Gewährleistung, Haltungsausschluss
1. Entwürfe und Korrekturausdrucke sind vom Auftraggeber zu prüfen und zu genehmigen. Für Druckfehler, die vom Auftraggeber übersehen wurden,
besteht keine Haftung. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem
Auftraggeber berechnet.
2. Der Auftraggeber hat unverzüglich nach Erhalt von der StylinX Werbung gelieferte Arbeiten und Leistungen zu prüfen und erkennbare Mängel
innerhalb einer Woche, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers und die Ware gilt als mangelfrei abgenommen.
3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Papierqualitüt, Materialgewicht soweit
sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Zulieferer für zulässig erklärt worden sind.
4. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
10. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
11. Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten
Informationen nicht als vertraulich.
12. Daten und Auftragsunterlagen
Die vom Auftraggeber aufgrund eines Geschäftvorfalls erhaltenen Kundendaten werden ausschließlich im Rahmen von Abrechnungs- und Auswertungsverfahren von der StylinX Werbung gespeichert.
13. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Die von der StylinX Werbung hergestellten Entwürfe, Bilder, Grafiken, Texte und dergleichen sind urheberrechtlich geschützt. Die Nachahmung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Entwürfe an Dritte ist nicht gestattet. Jede weitere Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der StylinX Werbung. Der Auftraggeber hat die Herstellungskosten für bestellte Entwürfe, Bilder, Grafiken, Texte, Probedrucke und Muster zu bezahlen,
auch wenn ein endgültiger Auftrag nicht zustande kommt.
2. Der Kunde versichert gegenüber der StylinX Werbung, dass er Urheberrechtsinhaber bzw. Inhaber eines umfassenden zur Durchführung des erteilten Auftrages notwendigen Verwertungsrechtes des von ihm der Agentur zur Verfügung gestellten Materials (Bilder, Texte...) ist. Der Kunde hat die StylinX Werbung von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Person und/oder Dritten freizuhalten.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der StylinX Werbung und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Ansprüche ist Chemnitz. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.